Die Museumsordnung
Willkommen im Salzburger Freilichtmuseum. Zum Schutz Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
1. Der Besuch des Museums erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Betreten des Geländes sind die Besucher zu besonderer Vorsicht und Sorgfalt verpflichtet. Passen Sie beim Betreten der Museumgebäude Ihr Verhalten den besonderen und vorgegebenen baulichen Gegebenheiten an.
2. Bitte beachten Sie, dass die Museumsgebäude unter Denkmalschutz stehen und teilweise nicht den heutigen Bauvorschriften entsprechen. Entsprechend sind erhöhte dynamische Belastungen (springen, hüpfen) verboten. Um den authentischen Charakter zu wahren, sind Sicherheitsvorkehrungen nur beschränkt getroffen worden.
3. Abgesperrte Bereiche in den Häusern dürfen nicht betreten werden.
4. Das Berühren, Beklettern und Bewegen von Möbeln, Geräten, etc. ist nicht gestattet.
5. Eltern, Lehrpersonen oder Leiter von Kinder-/Jugendgruppen müssen ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen und auf die Einhaltung dieser Museumsordnung achten. Minderjährigen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt.
6. Den Anweisungen des Museums- und Bahnpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist aufgrund der hohen Brandgefahr im gesamten Museum verboten! Ausgenommen davon sind die mit Aschenbechern ausgestatteten Sitzgruppen im Gelände und der Gastgarten des Museumsgasthauses.
8. Für Hunde gilt die Leinenpflicht, in der Museumsbahn auch Beißkorbpflicht. Hundekot ist bitte zu entfernen.
9. Das Baden in den Museumgewässern ist verboten.
10. Fotografieren und Filmen für private Zwecke ist erlaubt. Fotografien und Filmaufnahmen für gewerbliche oder öffentliche Zwecke bedürfen einer Sondergenehmigung und sind kostenpflichtig.
11. Im Museum ist das Fahren mit Fahrrädern nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Kleinkinder mit Laufrädern.
12. Im Museumsgelände gilt die STVO. Achten Sie auf Fahrzeuge, die im Auftrag des Museums unterwegs sind.
13. Das Betreten der Gleisanlagen ist verboten.
14. Bei Sturmprognosen mit Windgeschwindigkeiten über 80 km/h bzw. Spitzen über 100 km/h und starken Gewittern ist das Museumsareal gesperrt. Bei tagsüber auftretenden Unwettern ist das Gelände auf Anweisung des Museumspersonals auf den Wegen schnellstmöglich zu verlassen.
Stand: März 2026
Die Museumsordnung finden Sie hier zum Download.